Notariat
Dienstleistung - Private
Im Kanton Zug gibt es das gemeindliche und das private Notariat. Die Notare sind für die Erstellung öffentlicher Urkunden zuständig. Selbstverständlich haben die notariellen Urkunden schweiz- bzw. weltweite Gültigkeit. Sie können also bei uns zum Beispiel eine Aktiengesellschaft mit Sitz in einem anderen Kanton gründen und dabei erst noch von den vergleichsweise günstigen Notariatsgebühren profitieren.
Zusammen mit unserem Rechtsanwalt und Notar verfügen wir über ein fundiertes Fachwissen und die Erfahrung, so dass wir Ihnen in jeder Lebenslage die passende Lösung anbieten können.
Die notarielle Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:
Gesellschaftsrecht
- Neugründung oder Übernahme einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Stiftung
- Neugründung oder Beratung im Vereinswesen
- Nachfolgeregelungen
(Aufzählung nicht abschliessend)
Ehe- und Erbrecht
- Eheverträge
- Erbverträge
- Testamente
- Willensvollstrecker Mandate
Vorsorge generell
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
Beglaubigungen
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (Pass oder Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) auszuweisen. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig das Originaldokument mitzunehmen.
Vereinbaren Sie einen Termin - auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten!