Notariat
Dienstleistung
Im Kanton Zug gibt es das gemeindliche und das private Notariat. Die Notare sind für die Erstellung öffentlicher Urkunden zuständig. Selbstverständlich haben die notariellen Urkunden schweiz- bzw. weltweite Gültigkeit. Sie können also bei uns eine Aktiengesellschaft mit Sitz in einem anderen Kanton gründen und dabei erst noch von den vergleichsweise günstigen Notariatsgebühren profitieren.
Zusammen mit unserem Rechtsanwalt und Notar verfügen wir über ein fundiertes Fachwissen und die Erfahrung, so dass wir Ihnen in jeder Lebenslage die passende Lösung anbieten können. Diese Dienstleistung ist sowohl für juristische- als auch für private Personen.
Die notarielle Tätigkeit umfasst folgende Bereiche:
Notariat
Gesellschaftsrecht
- Gründung einer Aktiengesellschaft, GmbH oder Stiftung
- Statutenänderungen (z. B. Sitzverlegung, Firmaänderung)
- Kapitalerhöhung oder Kapitalherabsetzung
- Nachliberierung des Aktien- oder Stammkapitals
- Übertragung von Stammanteilen bei einer GmbH
- Gesellschaftsverträge (z. B. Aktionärsbindungsverträge)
- Umwandlung einer Aktiengesellschaft in eine GmbH oder umgekehrt
- Fusionen
- Spaltungen
- Umwandlungen
- Vermögensübertragungen
- Nachfolgeregelungen
Ehe- und Erbrecht
- Eheverträge
- Erbverträge
- Testamente
- Willensvollstrecker Mandate
Vorsorge generell
- Vorsorgeauftrag
- Patientenverfügung
Beglaubigungen
Personen, die ihre Unterschrift beglaubigen lassen wollen, müssen persönlich erscheinen und sich mit einem amtlichen Ausweispapier (gültiger Pass oder gültige Schweizer Identitätskarte; Führerausweis und/oder Ausländerausweis genügen nicht) ausweisen. Bei Beglaubigungen von Fotokopien, Auszügen und Abschriften ist es notwendig das Originaldokument mitzunehmen.
Vereinbaren Sie einen Termin - auch ausserhalb unserer Öffnungszeiten!